Sicherheitslexikon

Diese Form der Brandabwehr beschreibt nichtautomatisch wirkende Mittel zur Brand- und Brandschadensbegrenzung bzw. Brandlöschung.

Die ordentliche Ausführung und Einleitung von Abwehrmaßnahmen wird innerhalb größerer Unternehmen vom Werkschutz durchgeführt. Abwehrmaßnahmen dienen dazu ein Unternehmen oder einen bestimmten Bereich eines Unternehmens vor Gefahren und Schaden zu schützen. Abwehrmaßnahmen können dabei vom Werkschutz regelmäßig durchgeführte Kontrollen der Sicherheitsperipherie sein, aber auch die Kontrolle einzelner Personen betreffen, die das Unternehmen besuchen. Andere Abwehrmaßnahmen sind elektronische Sicherungssysteme wie Alarmanlagen, spezielle Schließsysteme und die Personenkontrolle. Desweiteren zählen auch bauliche Absperrungen wie Zäune, Mauern oder Schutztüren in den Bereich der Abwehrmaßnahmen. Der Werkschutz eines Unternehmens ist dabei hauptverantwortlich für die Durchführung und die Richtigkeit der Abwehrmaßnahmen, die zum Schutze eines Unternehmens durchgeführt werden müssen.

Der Alarm ist ein meist lautes Signal, das bei einer existierenden oder möglichen Gefahr produziert wird. Er wird sowohl bei einem vermuteten als auch bei einem konkreten Verdacht zur Abschreckung oder zur Vertreibung von unberechtigten Personen verwendet. Im alltäglichen Leben werden Alarmsignale für die Diebstahlsicherung von Autos oder die Zugangssicherung von Häusern benutzt. Sogar der Alarm eines Weckers zählt im weitesten Sinne zur Gefahrenabwehr. Weitere kompliziertere Alarmsignale werden bei größeren Objekten, zu denen Einkaufszentren und Industrieanlagen zählen, und auch bei Hochsicherheitszentren wie politischen Gebäuden oder Gefängnissen verwendet. Diese erweiterten Systeme sind meist mit öffentlichen Behörden verbunden, sodass bei einem Brand- oder Einbruchsfall umgehend automatisch die Feuerwehr und/oder Polizei alarmiert wird, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Alarm bei einem privaten Sicherheitsdienst aufschalten zu lassen.

Ist ein Notfallplan (oder ein Teil davon), der die entsprechenden Meldeadressen und Meldereihenfolgen, sowie alarmspezifische Organisations- und Sofortmaßnahmen beinhaltet. Alarmpläne sollten geübt, regelmäßig kontrolliert und ggf. aktualisiert werden. Sinnvollerweise sind Meldungen und Maßnahmen im Sinne des Planes zu dokumentieren. Außerdem sollten alle betroffenen Mitarbeiter umfassend geschult sein.

Der Alarmverfolger beseitigt bei einem Fehlalarm die Ursache oder den Fehler selbstständig und schaltet die Anlage wieder scharf. Bei einem echten Alarm leitet dieser dann die besprochenen Maßnahmen ein. Diese können zum Beispiel die Benachrichtigung der Polizei, der Feuerwehr sowie Hilfsorganisationen oder einer Bezugsperson sein.

Nach der Auslösung eines Einbruchmelders wird ein elektronisches Signal an eine Notruf- und Serviceleitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens gesendet. Nicht nur die Ursache des Alarms, sondern auch die Art des Alarms (Einbruch, Feuer, Notruf oder fehlender Verschluss) wird in der Leitstelle angezeigt. Dieser wird gemäß Alarmplan zunächst überprüft. Lässt sich ein Fehlalarm ausschließen, schickt das Sicherheitsunternehmen einen ausgebildeten Mitarbeiter zum Objekt. Sind bereits von außen erkennbare Falschmeldungen, z. B. durch Bedienungsfehler zu erkennen werden diese behoben. Jedoch bei einem technischen Fehler wird ein Serviceunternehmen gemäß Alarmplan informiert. Handelt es sich tatsächlich um einen Einbruchsalarm alarmiert der Sicherheitsmitarbeiter unverzüglich die Polizei und die Notrufleitstelle. Zwischenzeitlich sichert er das Gebäude bis zum Eintreffen der Polizei ab.